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Diese Broschüre gibt einen Überblick über die im Rahmen des Aktionsprogramms „Power für Gründerinnen" geförderten Vorhaben aus der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: „Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zum Themenschwerpunkt „Power für Gründerinnen – Maßnahmen zur Mobilisierung des Gründungspotenzials von Frauen" im Rahmen des Förderbereichs „Strategien zur Durchsetzung von Chancengleichheit für Frauen in Bildung und Forschung". Im Rahmen des Aktionsprogramms „Power für Gründerinnen" werden ca. 40 Projekte gefördert. Aufgrund der insgesamt 3 Einreichungstermine (15.07.2005, 15.01.2006 und 15.07.2006) befinden sich die Vorhaben in unterschiedlichen Projektphasen: einige laufen bereits in Kürze aus, andere haben gerade begonnen oder befinden sich mitten in der Entwicklung/Erprobung. Eines haben sie jedoch gemeinsam: ein hohes Maß an Innovationspotenzial und Transfermöglichkeiten. Die (Teil)Ergebnisse der Vorhaben sollen im Sinne der Nachhaltigkeit möglichst in weitere innovative Schritte und/oder weitere Forschungsaktivitäten einfließen und breit gestreut werden.
Zum inhaltlichen Austausch sowie zur Identifizierung und Anbahnung von möglichen Kooperationen untereinander fand im Juni 2007 für die geförderten Projekte aus dem Aktionsprogramm „Power für Gründerinnen" ein erster Vernetzungsworkshop statt, der breite Zustimmung erfahren und fruchtbare Ergebnisse hervorgebracht hat. Vernetzung und Kooperation innerhalb des Kreises der geförderten Projekte, aber auch außerhalb mit weiteren Aktivitäten der gendersensiblen Gründungsszene sind nicht nur erwünscht, sondern Voraussetzung für eine nachhaltige Verankerung der Ergebnisse und Etablierung einer neuen Kultur der unternehmerischen Selbstständigkeit.
Die Projekte können vier thematischen Gruppen zugeordnet werden:
1. Technologieund wissensbasierte Gründungen
2. Außerakademische Zielgruppen
3. Sensibilisierung
4. Methoden/Beratung/Qualifizierung.
Dabei handelt es sich um eine schwerpunktmäßige Zuordnung, die Bezüge zu anderen Themengruppen nicht ausschließt. Eine kurze Einführung zur jeweiligen Themengruppe erfolgt vor den Kurzporträts der geförderten Vorhaben der jeweiligen Gruppe.
Die Kurzporträts beinhalten jeweils Angaben zu:
- Problemstellung und Ziel
- Lösungsansatz und Vorgehensweise
- Stand der Arbeiten, Ergebnisse
- Öffentlichkeitswirksames Material
- Veröffentlichungen und Vorträge
Eine wichtige Säule des Aktionsprogramms „Power für Gründerinnen" ist die bundesweite Gründerinnenagentur (bga). Sie erhält aufgrund der Bekanntmachung „Richtlinien zur Förderung des Aufbaus eines Informationsund Servicezentrums Existenzgründung von Frauen" eine Anschubfinanzierung, die gemeinsam vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bereitgestellt und vom Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert wird.
Die bga bündelt als bundesweite zentrale Plattform Informationen und Dienstleistungen zur unternehmerischen Selbstständigkeit von Frauen in allen Bereichen und über alle Phasen der Gründung. Sie bietet in ihrer Rolle als Netzwerkknoten des genderspezifischen Gründungsgeschehens allen Interessierten, allen Akteuren und auch den geförderten Projekten ein Dach zum Austausch und zur Kooperation. Ihre umfangreiche Webseite stellt aktuelle Informationen und Links auch über die Projekte aus „Power für Gründerinnen" bereit. |