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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Auf diesem Bild sehen Sie Gesichtsausschnitte von Frauen
   

Über die bga


2. Vorgehensweise

Die vielfältigen Aktivitäten der bundesweite gründerinnenagentur zur Förderung eines gründerinnenfreundlichen Klimas in Deutschland und zur konkreten Erhöhung des unternehmerischen Potenzials von Frauen umfassen folgende Maßnahmen:

  • umfassende Erhebung der aktuellen Forschungs-, Bildungs- und Beratungssituation in der Bundesrepublik Deutschland einschl. Informationen über laufende Maßnahmen zur Existenzgründung durch Frauen in der EU,
  • darauf basierend die Zusammenführung und der weitere Ausbau der bestehenden Forschung und der praxisnahen Forschung,
  • Entwicklung von gründerinnenspezifischen Bildungs- und Beratungsangeboten unter Berücksichtigung der Forschungsergebnisse zum geschlechtsspezifischen Gründungskontext,
  • eine Hotline dient als erste Informationsanlaufstelle und primärer Informationskanal und Lotsendienst für die Gründerinnen und Nachfolgerinnen,
  • Zusammenstellen der Aktivitäten und regionalen Expertinnen und Experten in den einzelnen Bundesländern, Prüfung auf Good-Practice-Beispiele,
  • Vernetzung aller am Gründunggeschehen Beteiligter, unterstützt durch vor Ort etablierte Regionalverantwortliche, Anregen des Austausches untereinander, vermitteln von Ideen und Kontakten,
  • Etablierung eines dauerhaften Transfers zwischen Gründerinnenforschung und Gründerinnenberatung /-qualifzierung und umgekehrt,
  • Einrichtung eines Internetportals als Kommunikations- und Informationsplattform für (potenzielle) Gründerinnen und die Akteurinnen und Akteure der Gründungslandschaft,
  • Aufbereitung der laufend gewonnen Erkenntnisse der bundesweiten gründerinnenagentur für Politik und die interessierte Öffentlichkeit,
  • Schaffung eines Bewusstseins für mehr Gründerinnen in der Bundesrepublik Deutschland durch geeignete Kommunikations- und Werbemaßnahmen

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