
Anleitung Verleih
1. Wie kann die Ausstellung ausgeliehen werden?
Indem eine schriftliche Anfrage an die bundesweite gründerinnenagentur (bga) gerichtet wird. Nutzen Sie dazu bitte das digitale Anfrage-Formular.
2. Welche Angaben muss die schriftliche Anfrage enthalten?
- Termin, wann die Ausstellung ausgeliehen werden möchte: einschließlich Liefertag und Rückgabedatum
- Kontaktdaten einer Ansprechperson (Name, Telefonnummer, E-Mail)
- Anschrift für die Anlieferung der Ausstellung
- Details zur geplanten Veranstaltung in welche die Ausstellung eingebunden wird bzw. die anlässlich der Präsentation der Ausstellung geplant ist
3. Aus welchen Teilen setzt sich die Ausstellung zusammen?
Vier Ausstellungstürme mit den Portraits von 16 Unternehmerinnen aus ganz Deutschland: vgl. Bild oben
4. Wie wird die Ausstellung aufgebaut?
Mit Lieferung der Ausstellung erhalten Sie eine genaue Aufbauanleitung mit zahlreichen Abbildungen, die den Aufbau der Ausstellung erleichtern.
5. Wie hoch sind die Kosten für den Verleih der Ausstellung?
Der Ausleiher/ die Ausleiherin übernimmt lediglich die Transportkosten zum Veranstaltungs- bzw. Ausstellungsort und zurück. Die Versandkosten werden direkt vom Dienstleister in Rechnung gestellt.
Sonstige Voraussetzungen:
- Die Anfrage für den Verleih sollte mindestens drei Monate im Voraus an die bga gerichtet werden
- Die Kosten für den Transport der Ausstellung zwischen zwei Orten übernimmt der Ausleiher
- Der Ausleiher soll im Zusammenhang mit der Präsentation der Ausstellung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit leisten
- Die bga sollte zur Eröffnungsveranstaltung eingeladen werden