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Die neuen Mini-GmbHs (UG haftungsbeschränkt) stoßen bei Existenzgründern auf erste Resonanz. Seit November 2008 ist es möglich, die neue Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als Rechtsform zu wählen. Bis heute wurden, so das „Forschungsprojekt Unternehmergesellschaft“ der Friedrich-Schiller-Universität in Jena, bereits 15.500 Mini-GmbHs gegründet. Diese Rechtsform eignet sich aufgrund ihres geringen Stammkapitals vor allem für Gründungen, die wenig kapitalintensiv sind. Eingeführt wurde sie, da eine wachsende Zahl von Existenzgründungen aufgrund der geringen Anforderungen an das Stammkapital zuvor auf die britische Private Limited by Shares ausgewichen waren. Nun ist es für Gründerinnen und Gründer möglich, auch in Deutschland eine in Anforderungen und bürokratischem Aufwand vergleichbare Rechtsform nach deutschem Recht zu wählen.
„Die Einführung der so genannten Mini-GmbH ist ein wichtiger Schritt bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen und damit für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Nicht zuletzt kleine und mittlere Unternehmen, für die diese Rechtsform eine interessante Alternative darstellt, bilden das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Die Initiative der Bundesregierung schafft hier für Gründerinnen und Gründer bürokratische Erleichterungen im Gründungsprozess und eine neue Rechtssicherheit, da nun Kleingründungen in einer ihnen angemessenen Form und im Rahmen des deutschen Rechts realisiert werden können. Damit dürfte auch ein bisher häufig genutzter Weg über die britische Limited überflüssig geworden sein,“ so Hartmut Schauerte, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) und Mittelstandsbeaufragte der Bundesregierung.
Die bundesweite gründerinnenagentur (bga) als einziges bundesweites Serviceund Kompetenzzentrum zur unternehmerischen Selbstständigkeit von Frauen über alle Branchen und Phasen der Existenzgründung und des Unternehmensausbaus begrüßt die Einführung der Mini-GmbH als neue Rechtsform, da sie in vielerlei Hinsicht den Gründungsambitionen von Frauen entgegenkommt. „Unsere Erfahrungen bei der Beratung von Gründerinnen und im Rahmen der wissenschaftlichen Erforschung des Gründungsverhaltens von Frauen zeigen, dass die Mini-GmbHs für viele Gründerinnen eine gute Alternative zu anderen Rechtsformen darstellt. Frauen gründen in der Regel eher klein und risikobewusst, so dass die vergleichsweise geringen finanziellen und bürokratischen Anforderungen der Mini-GmbH ihren Gründungsbedürfnissen sehr entgegenkommen“, so Iris Kronenbitter, Projektleiterin der bga.
Vor allem Kleingründungen können von der UG (haftungsbeschränkt) profitieren Das niedrige Stammkapital in Höhe von einem Euro und die Möglichkeit, auf Basis eines Mustervertrags zu gründen, macht die neue UG (haftungsbeschränkt) vor allem für Kleingründungen attraktiv, die bisher andere Rechtsformen wie das Einzelunternehmen oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts wählten. Der Vorteil der Mini-GmbH: Sie bietet Gründerinnen und Gründern einen soliden rechtlichen Rahmen und kann bei Bedarf, beispielsweise wenn das Unternehmen wächst, in eine konventionelle GmbH umgewandelt werden.
Aufgrund der Haftungsbeschränkung ist die Mini-GmbH darüber hinaus für Gründungen in Tätigkeitsfeldern, die mit erhöhten Risiken verbunden sind wie beispielsweise bei der Entwicklung von Software oder der Leistungserbringung in der Baubranche ebenfalls interessant. Die mit der Mini-GmbH verbundene Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung kann für einzelne Berufsgruppen wie Meisterinnen und Meister im Handwerk oder Personen, die in der Krankenpflege tätig sind, ebenfalls eine vorteilhafte Option darstellen. Steuerlich wird die Mini-GmbH wie die GmbH behandelt, so dass eine jährliche Bilanz nebst Steuererklärung zu erstellen ist. Zwar ist der Anteil der neuen UG (haftungsbeschränkt) an den Neugründungen insgesamt noch relativ gering. Es zeigt sich jedoch, dass durch die Einführung der Mini-GmbH die Abwanderung in die Rechtsform der Private Limited by Shares gebremst werden konnte. Laut Statistischem Landesamt entfielen in Baden-Württemberg von Januar bis April 2009 79 Prozent der Neugründungen auf Klein- und Nebenerwerbsgründungen, die zu 96 Prozent in der Rechtsform des Einzelunternehmens gegründet wurden. Unter den übrigen Betriebsgründungen erreichte die UG (haftungsbeschränkt) bereits einen Anteil von vier Prozent, verglichen mit zwei Prozent bei der Private Limited by Shares. Der Frauenanteil unter den neuen Selbstständigen der UG (haftungsbeschränkt) lag dabei in Baden-Württemberg bei 17 Prozent.
„Ziel der bundesweiten gründerinnenagentur ist es, gründungsinteressierte Frauen verstärkt auf die Chancen der neuen Mini-GmbH hinzuweisen. Ein Großteil der Frauengründungen erfolgt bisher als Einzelgründung. Darüber hinaus sind viele dieser Unternehmen in wenig kapitalintensiven Branchen wie dem Dienstleistungssektor tätig und benötigen für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit nur ein geringes Gründungskapital. Für diese Zielgruppe bietet die Gründung in Form einer Mini-GmbH optimale Voraussetzungen, da sie mit minimalem Kapitaleinsatz und bei überschaubaren bürokratischen Anforderungen zu einer adäquaten Rechtsform führt. Die bundesweite gründerinnenagentur ist mit Regionalrepräsentanzen in allen Bundesländern präsent und bietet Gründerinnen vor Ort sowie über ihr Netzwerk mit mehr als 1.600 Expertinnen und Experten der Gründungsförderung Hilfestellungen und Informationen rund um die Gründung der neuen Mini-GmbH“, so bga- Projektleiterin Iris Kronenbitter.
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